Beruf & Karriere 06.06.2026 · 8 Min. Lesezeit

Wie wird man Insolvenzverwalter? In 7 Schritten (2026)

Max Kuch
Max Kuch
Gründer von InsolvenzverwalterDatenbank

Insolvenzverwalter ist einer der wenigen juristisch geprägten Berufe ohne formale Zulassung: kein Staatsexamen speziell dafür, keine Kammer, kein geschützter Titel. Das Gesetz verlangt nur eine geeignete, geschäftskundige und unabhängige natürliche Person. Der echte Filter sitzt woanders, nämlich bei den Insolvenzgerichten und ihren Vorauswahllisten. Dieser Artikel zeigt den realistischen Weg von der Uni bis zur ersten eigenen Bestellung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Gesetzliche Hürde ist allein § 56 InsO: eine geeignete, geschäftskundige, von Gläubigern und Schuldner unabhängige natürliche Person. Eine bestimmte Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor.
  • Faktisch dominieren Juristen: Rund 95 Prozent der bestellten Verwalter in Unternehmensinsolvenzen haben eine Anwaltszulassung, meist mit Prädikatsexamina.
  • Der Zugang läuft über die Vorauswahllisten der einzelnen Insolvenzgerichte; laut Bundesverfassungsgericht hat jeder geeignete Bewerber Anspruch auf faire, willkürfreie Berücksichtigung.
  • Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht verlangt 180 Lehrgangsstunden und nachgewiesene Praxisfälle, darunter 5 eröffnete Verfahren als Verwalter oder Koordinator.
  • Der Markt konsolidiert sich: Die Zahl der bestellten Verwalter hat sich seit 2016 fast halbiert, von rund 3.557 auf 1.898 im Jahr 2025.

Kein geschützter Beruf: Was § 56 InsO wirklich verlangt

"Insolvenzverwalter" darf sich grundsätzlich jeder nennen, der Titel ist nicht geschützt, eine Kammer oder Zulassung existiert nicht. Die einzige gesetzliche Anforderung steht in § 56 InsO: Das Gericht bestellt eine "für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person".1 Drei Dinge stecken in diesem Satz:

  • Natürliche Person: Bestellt wird immer ein Mensch, nie eine Kanzlei oder Gesellschaft.
  • Geschäftskunde: Insolvenzrecht, Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht, Steuerrecht und die Fähigkeit, ein Unternehmen zu führen.
  • Unabhängigkeit: Keine Nähe zu Schuldner oder Gläubigern. Ein Vorschlag durch den Schuldner oder eine allgemeine Vorberatung schließen die Unabhängigkeit aber nicht automatisch aus.1

Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 festgestellt, dass sich die Insolvenzverwaltung zu einem eigenständigen Beruf entwickelt hat, der unter dem Schutz der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG steht.3

Der typische Weg: Vom Jurastudium zur Verwalterkanzlei

Auch ohne formale Vorgaben hat sich ein Standardweg etabliert:

  1. Jurastudium mit beiden Staatsexamina, möglichst mit Prädikat. Große Verwalterkanzleien stellen fast ausschließlich mit überdurchschnittlichen Examensnoten ein.
  2. Einstieg als Associate in einer Verwalterkanzlei: Dort bearbeitet man jahrelang Verfahren für die bestellten Verwalter, von der Verbraucherinsolvenz bis zum Unternehmensverfahren, und baut Fachwissen in Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht und Steuerrecht auf.10
  3. Qualifikationen sammeln: Fachanwaltstitel, oft ergänzt um betriebswirtschaftliche Weiterbildungen oder einen spezialisierten Master wie den LL.M. "Unternehmensrestrukturierung" der Universität Heidelberg (ein Jahr Vollzeit, Blockveranstaltungen).11
  4. Aufnahme in Vorauswahllisten und erste eigene Bestellung, häufig zunächst mit kleinen Verfahren.

Einen garantierten Zeitplan gibt es nicht; üblich sind fünf bis zehn Jahre zwischen Berufseinstieg und erster eigener Bestellung.

Die Vorauswahlliste: Das eigentliche Nadelöhr

Bestellt wird nur, wer bei den Insolvenzgerichten gelistet ist. Jedes Gericht führt eine eigene Vorauswahlliste mit den Bewerbern, die es für geeignet hält. Wer neu in den Markt will, bewirbt sich bei jedem relevanten Gericht einzeln, mit Nachweisen zu Qualifikation, Erfahrung, Kanzleiinfrastruktur und Zuverlässigkeit.

Lange war diese Praxis eine Blackbox. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Grenzen gesetzt: Jeder Bewerber, der die generelle Eignung erfüllt, hat Anspruch auf ein faires, willkürfreies und justiziables Vorauswahlverfahren.3 Einen Anspruch auf konkrete Bestellungen gibt es trotzdem nicht: Welche Person das Gericht im Einzelfall bestellt, bleibt seine Entscheidung.

Mitsprache der Gläubiger bei der Bestellung

Seit dem ESUG können die Gläubiger mitreden: Vor der Bestellung ist dem vorläufigen Gläubigerausschuss Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Von einem einstimmigen Vorschlag des Ausschusses zur Person des Verwalters darf das Gericht nur abweichen, wenn die vorgeschlagene Person ungeeignet ist (§ 56a InsO).2 Für angehende Verwalter heißt das: Auch der Ruf bei Banken, Kreditversicherern und institutionellen Gläubigern entscheidet über Bestellungen.

Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Der wichtigste formale Qualifikationsnachweis ist der Fachanwaltstitel. Die Fachanwaltsordnung verlangt dafür:4

  • einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden, im Insolvenz- und Sanierungsrecht ergänzt um 60 Stunden betriebswirtschaftliche Grundlagen (zusammen 180 Stunden), jeweils mit Leistungskontrollen,
  • praktische Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren: mindestens 5 eröffnete Verfahren als Insolvenzverwalter oder Verfahrenskoordinator, davon 2 mit mehr als fünf Arbeitnehmern, plus 60 weitere Fälle aus mindestens sieben Teilgebieten.5

Die hohen Hürden erklären, warum es nur rund 1.790 Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht gibt, bei über 170.000 zugelassenen Anwälten insgesamt.

Qualitätsstandards: VID, GOI und Gravenbrucher Kreis

Weil der Staat keine Zulassung vergibt, hat die Branche eigene Standards geschaffen. Der VID (Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands) ist mit 476 Mitgliedern der zentrale Berufsverband; Mitglieder verpflichten sich auf die Berufsgrundsätze des Verbands.6 Mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI) existiert seit 2012 ein prüfbarer Qualitätsstandard, ergänzt um Zertifizierungen wie VID-CERT oder ISO 9001.7

Die Spitze der Branche organisiert sich im Gravenbrucher Kreis, dem 1986 gegründeten Zusammenschluss führender überregionaler Verwalterkanzleien mit rund 30 Mitgliedern. Aufgenommen wird nur, wer von allen Mitgliedern akzeptiert wird und ein extern auditiertes Qualitätszertifikat vorweist.8

Geht es auch ohne Jurastudium?

Rechtlich ja: Das Gesetz knüpft die Bestellung an kein Studium. Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Betriebswirte mit insolvenzrechtlicher Sachkunde können bestellt werden. Praktisch sind sie die große Ausnahme: Schätzungen zufolge verfügten rund 95 Prozent der in Unternehmensinsolvenzen bestellten Verwalter über eine Anwaltszulassung.9 Wer den Beruf ernsthaft anstrebt, kommt am Jurastudium faktisch kaum vorbei.

Die Marktrealität: Ein schrumpfender, harter Markt

Die unbequeme Wahrheit für den Nachwuchs: Der Markt konsolidiert sich massiv. Die Zahl der tatsächlich bestellten Insolvenzverwalter ist von rund 3.557 im Jahr 2016 auf 1.898 im Jahr 2025 gesunken, fast eine Halbierung in unter zehn Jahren.13 Die Verfahren konzentrieren sich auf große, professionalisierte Einheiten mit Standorten im ganzen Bundesgebiet; kleine Einzelkämpfer geraten unter Druck.12

Wie sich die Bestellungen tatsächlich verteilen, zeigt unsere Datenbank aller deutschen Insolvenzverwalter: Dort sehen Sie für jeden Verwalter die Zahl der betreuten Verfahren und die zugehörige Kanzlei.14 Was der Beruf finanziell bringt, lesen Sie im Artikel Insolvenzverwalter Gehalt.

Fazit: Der Weg in Kurzform

Jurastudium mit Prädikat, Jahre in einer Verwalterkanzlei, Fachanwaltstitel, Aufnahme in die Vorauswahllisten, Vertrauen der Gerichte und Gläubiger: Das ist der realistische Weg in die Insolvenzverwaltung. Er ist lang und der Markt wird enger. Wer ihn geht, übernimmt dafür einen der verantwortungsvollsten und wirtschaftlich attraktivsten juristischen Berufe.

Häufige Fragen

Gibt es ein Studium "Insolvenzverwaltung"?

Nein, einen eigenen grundständigen Studiengang gibt es nicht. Üblich ist Jura, ergänzt um spezialisierte Master wie den Heidelberger LL.M. Unternehmensrestrukturierung.11

Wer entscheidet, welcher Verwalter ein Verfahren bekommt?

Das Insolvenzgericht, konkret der zuständige Richter, auf Basis seiner Vorauswahlliste. Ein einstimmiger Vorschlag des vorläufigen Gläubigerausschusses bindet das Gericht weitgehend.2

Wie viele Insolvenzverwalter gibt es in Deutschland?

Eine amtliche Zahl existiert nicht. INDat zählte 2025 rund 1.898 bestellte Verwalter; unsere Datenbank führt 2.502 Verwalter mit mindestens einem Verfahren.13 Alle Zahlen dazu: Wie viele Insolvenzverwalter gibt es in Deutschland?

Lohnt sich der Beruf finanziell?

Mit eigenen Bestellungen ja, deutlich. Details mit allen Zahlen finden Sie in unserem Artikel zum Gehalt von Insolvenzverwaltern.

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Quellen

  1. 1 Gesetze im Internet (§ 56 InsO) (gesetze-im-internet.de)
  2. 2 dejure.org (§ 56a InsO) (dejure.org)
  3. 3 Bundesverfassungsgericht (bundesverfassungsgericht.de)
  4. 4 BRAK (Fachanwaltsordnung) (brak.de)
  5. 5 lxGesetze (§ 5 FAO) (lxgesetze.de)
  6. 6 VID (vid.de)
  7. 7 Wikipedia (VID) (de.wikipedia.org)
  8. 8 Gravenbrucher Kreis (gravenbrucher-kreis.de)
  9. 9 WiWi-TReFF (wiwi-treff.de)
  10. 10 Staufenbiel Institut (staufenbiel.de)
  11. 11 Universität Heidelberg (uni-heidelberg.de)
  12. 12 WirtschaftsWoche (wiwo.de)
  13. 13 INDat (der-indat.de)
  14. 14 InsolvenzverwalterDatenbank (insolvenzverwalterdatenbank.de)
Max Kuch
Max Kuch
Gründer von InsolvenzverwalterDatenbank

Max Kuch ist studierter Ökonom und Digitalunternehmer. Über mehrere Projekte im Bereich Insolvenzen wertet er täglich die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen aus und beobachtet die Bestellpraxis der deutschen Insolvenzgerichte. Mit der InsolvenzverwalterDatenbank macht er sichtbar, welche Verwalter und Kanzleien welche Verfahren betreuen. Seine Auswertungen verbinden offizielle Statistiken mit tagesaktuellen Daten direkt aus den Insolvenzgerichten und machen Entwicklungen sichtbar, oft lange bevor sie in der öffentlichen Statistik auftauchen.

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