Was kostet ein Insolvenzverwalter? Mit Gebühren-Rechner
Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist kein Verhandlungsergebnis, sondern Mathematik: Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) legt für jede Insolvenzmasse exakt fest, was der Verwalter erhält. Mit dem Rechner in diesem Artikel ermitteln Sie die Regelvergütung in Sekunden. Darunter erklären wir jede Stellschraube: Staffel, Mindestvergütung, Zuschläge, Auslagen und die Frage, wer das alles am Ende bezahlt.
- Die Regelvergütung folgt einer degressiven Staffel nach § 2 InsVV: 40 Prozent der ersten 35.000 Euro Insolvenzmasse, 26 Prozent bis 70.000 Euro, danach sinkende Sätze bis 0,2 Prozent über 700 Millionen Euro.
- Die Mindestvergütung beträgt 1.400 Euro bei bis zu zehn Gläubigern und steigt mit der Gläubigerzahl.
- Zuschläge nach § 3 InsVV (Betriebsfortführung, Arbeitsrecht, Insolvenzplan) können die Vergütung auf ein Mehrfaches heben, Abschläge senken sie bei einfachen Verfahren.
- Dazu kommen Auslagen (pauschal bis 350 Euro je Monat) und 19 Prozent Umsatzsteuer; der vorläufige Verwalter erhält in der Regel 25 Prozent, der Sachwalter 60 Prozent der Verwaltervergütung.
- Bezahlt wird aus der Insolvenzmasse; festgesetzte Vergütungen werden nicht veröffentlicht, weshalb es keine amtliche Vergütungsstatistik gibt.
InsVV-Vergütungsrechner
Regelvergütung nach § 2 InsVV (Stand: Reform 2021) in Sekunden berechnen.
Unverbindliche Modellrechnung der Regelvergütung nach § 2 InsVV (für Verfahren ab 1.1.2021), ohne Auslagen. Zu- und Abschläge setzt das Gericht im Einzelfall fest. Keine Rechtsberatung.
So funktioniert die Vergütung: Masse statt Stundensatz
Ein Insolvenzverwalter stellt keine Rechnung nach Stunden und verhandelt kein Honorar. Seine Vergütung ist in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgelegt und bemisst sich nach einem einzigen Maßstab: dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich seine Schlussrechnung bezieht.1 Je mehr Vermögen der Verwalter sichert, verwertet und verteilt, desto höher seine Vergütung. Das System setzt damit einen klaren Anreiz: Die Masse zu mehren liegt im eigenen Interesse des Verwalters.
Bei einer Betriebsfortführung zählt nur der Überschuss aus der Fortführung zur Berechnungsgrundlage, nicht der Umsatz; Gegenstände mit Absonderungsrechten werden nur berücksichtigt, wenn der Verwalter sie selbst verwertet.1
Die InsVV-Staffel im Detail
Seit der Reform zum 1. Januar 2021 (SanInsFoG) gilt nach § 2 Abs. 1 InsVV folgende degressive Staffel:1
| Anteil der Insolvenzmasse | Regelsatz |
|---|---|
| Die ersten 35.000 € | 40 % |
| Mehrbetrag bis 70.000 € | 26 % |
| Mehrbetrag bis 350.000 € | 7,5 % |
| Mehrbetrag bis 700.000 € | 3,3 % |
| Mehrbetrag bis 35 Mio. € | 2,2 % |
| Mehrbetrag bis 70 Mio. € | 1,1 % |
| Mehrbetrag bis 350 Mio. € | 0,5 % |
| Mehrbetrag bis 700 Mio. € | 0,4 % |
| Mehrbetrag über 700 Mio. € | 0,2 % |
Drei Beispiele zur Einordnung (jeweils Regelvergütung ohne Zuschläge, Auslagen und Umsatzsteuer):
| Insolvenzmasse | Regelvergütung | Effektiver Satz |
|---|---|---|
| 10.000 € | 4.000 € | 40,0 % |
| 100.000 € | 25.350 € | 25,4 % |
| 1.000.000 € | 62.250 € | 6,2 % |
Mindestvergütung: Die Untergrenze
Für kleine und massearme Verfahren garantiert § 2 Abs. 2 InsVV eine Mindestvergütung von 1.400 Euro (bei bis zu zehn Gläubigern). Von 11 bis 30 Gläubigern erhöht sie sich um 210 Euro je angefangene fünf Gläubiger, ab 31 Gläubigern um 140 Euro je angefangene fünf Gläubiger.1 Vor der Reform 2021 lag die Mindestvergütung bei 1.000 Euro.
Der BGH hat 2021 allerdings klargestellt: Bei Insolvenzverfahren über das Vermögen juristischer Personen darf die Mindestvergütung nicht allein wegen einer hohen Gläubigerzahl erhöht werden; die Staffel ist auf massearme Verfahren natürlicher Personen zugeschnitten. Mehraufwand ist dort über Zuschläge abzubilden.8 Ein Abschlag auf die Mindestvergütung kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht.9
Zu- und Abschläge nach § 3 InsVV
Die Regelvergütung beschreibt das durchschnittliche Verfahren. Weicht der Aufwand ab, korrigiert das Gericht mit Zu- oder Abschlägen:2
- Zuschläge gibt es etwa für die Fortführung des Unternehmens, die umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, die Durchsetzung von Insolvenzanfechtungen, arbeitsrechtliche Aufgaben (Insolvenzgeld, Kündigungsschutz, Sozialpläne) oder die Ausarbeitung eines Insolvenzplans.
- Abschläge drohen, wenn bereits ein vorläufiger Verwalter tätig war, die Masse bei Amtsübernahme schon weitgehend verwertet war oder das Verfahren vorzeitig endet.
Maßstab ist nach der BGH-Rechtsprechung der tatsächliche Arbeitsaufwand, nicht die Verfahrensdauer; bei mehreren Zuschlagstatbeständen bildet das Gericht einen angemessenen Gesamtzuschlag.10 Feste Prozentsätze gibt es nicht, in komplexen Verfahren können die Zuschläge die Regelvergütung aber vervielfachen. Als "Normalfall" gilt in der Praxis grob: ein Betrieb mit weniger als 20 Arbeitnehmern, bis etwa zwei Jahren Verfahrensdauer und überschaubarer Gläubigerzahl.11
Auslagen und Umsatzsteuer
Zur Vergütung kommen die Auslagen. Statt jeden Posten einzeln nachzuweisen, kann der Verwalter eine Pauschale ansetzen: 15 Prozent der Regelvergütung im ersten Jahr, 10 Prozent in jedem weiteren Jahr, gedeckelt auf 350 Euro je angefangenen Monat und insgesamt auf 30 Prozent der Regelvergütung.3 Obendrauf kommt die Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent, ebenfalls zulasten der Masse.
Vorläufiger Verwalter, Sachwalter, Treuhänder
Nicht jeder Amtsträger erhält die volle Verwaltervergütung:
| Rolle | Vergütung (Regelfall) |
|---|---|
| Insolvenzverwalter | 100 % nach § 2 InsVV |
| Vorläufiger Insolvenzverwalter | i. d. R. 25 % der Verwaltervergütung, bezogen auf das Vermögen im Eröffnungsverfahren |
| Sachwalter (Eigenverwaltung) | i. d. R. 60 % der Verwaltervergütung |
| Treuhänder (Wohlverhaltensphase) | 5 % der ersten 35.000 €, 3 % bis 70.000 €, 1 % darüber; mindestens 140 € pro Jahr |
Beim vorläufigen Verwalter ist die Berechnungsgrundlage das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren erstreckt; die 25-Prozent-Größenordnung folgt aus § 63 Abs. 3 InsO und der BGH-Rechtsprechung.4 Die Treuhänder-Sätze für die Wohlverhaltensphase regelt § 14 InsVV.5
Wer setzt die Vergütung fest und wer bezahlt sie?
Die Vergütung wird nicht abgerechnet, sondern festgesetzt: Das Insolvenzgericht entscheidet per Beschluss über Vergütung und Auslagen. Gegen den Beschluss können der Verwalter, der Schuldner und jeder Insolvenzgläubiger sofortige Beschwerde einlegen.7
Bezahlt wird aus der Insolvenzmasse, als Verfahrenskosten vorrangig vor allen Gläubigerforderungen. Wirtschaftlich tragen die Kosten also die Gläubiger. Reicht das Vermögen einer natürlichen Person nicht einmal für die Verfahrenskosten, kann das Gericht sie auf Antrag stunden (§ 4a InsO), damit auch mittellose Schuldner ein Verfahren mit Restschuldbefreiung durchlaufen können.6
Warum es keine Vergütungsstatistik gibt
Wie viel deutsche Insolvenzverwalter insgesamt verdienen, weiß niemand genau, und das ist kein Zufall: Die festgesetzten Beträge werden nicht veröffentlicht, eine Offenlegungspflicht existiert nicht. Forscher der FU Berlin kritisieren, dass diese Intransparenz eine empirische Untersuchung der Verwaltervergütung praktisch unmöglich macht.12 Was sich beobachten lässt, sind die Verfahrenszahlen: In unserer Datenbank aller deutschen Insolvenzverwalter sehen Sie, wer wie viele Verfahren betreut, die wichtigste Stellgröße für das Einkommen.13 Wie sich daraus konkrete Einkommen ergeben, zeigt unser Artikel zum Gehalt von Insolvenzverwaltern.
Häufige Fragen
Was kostet ein Insolvenzverwalter bei einer Privatinsolvenz?
In kleinen Verbraucherverfahren greift meist die Mindestvergütung von 1.400 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. In der anschließenden Wohlverhaltensphase erhält der Treuhänder mindestens 140 Euro pro Jahr.5
Muss ich als Schuldner den Insolvenzverwalter direkt bezahlen?
Nein. Die Vergütung wird aus der Insolvenzmasse entnommen. Reicht Ihr Vermögen nicht aus, kommt bei natürlichen Personen die Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO in Betracht.6
Können Gläubiger gegen eine zu hohe Vergütung vorgehen?
Ja. Jeder Insolvenzgläubiger kann gegen den Festsetzungsbeschluss des Gerichts sofortige Beschwerde einlegen.7
Gilt die Staffel auch für alte Verfahren?
Nein. Die erhöhten Sätze gelten für Verfahren, die ab dem 1. Januar 2021 beantragt wurden. Für ältere Verfahren gilt die alte Fassung der InsVV mit niedrigeren Stufen und 1.000 Euro Mindestvergütung.11
Diese Daten verwenden
Sie dürfen die Zahlen aus diesem Beitrag mit Quellenangabe zitieren. Verlinken Sie dafür bitte auf diese Seite:
<a href="https://insolvenzverwalterdatenbank.de/blog/insolvenzverwalter-verguetung/">Was kostet ein Insolvenzverwalter? Mit Gebühren-Rechner</a> | InsolvenzverwalterDatenbank
Diesen Artikel zitieren
Alle Zahlen dürfen Sie frei für eigene Artikel, Studien oder Präsentationen verwenden, bitte mit Quellenangabe und Link auf diese Seite. Wählen Sie ein Zitierformat und kopieren Sie es mit einem Klick:
Quellen
- 1 Gesetze im Internet (§ 2 InsVV) (gesetze-im-internet.de)
- 2 Gesetze im Internet (§ 3 InsVV) (gesetze-im-internet.de)
- 3 Gesetze im Internet (§ 8 InsVV) (gesetze-im-internet.de)
- 4 Gesetze im Internet (§ 11 InsVV) (gesetze-im-internet.de)
- 5 Gesetze im Internet (§ 14 InsVV) (gesetze-im-internet.de)
- 6 Gesetze im Internet (§ 4a InsO) (gesetze-im-internet.de)
- 7 dejure.org (§ 64 InsO) (dejure.org)
- 8 BRAK (brak.de)
- 9 IWW Institut (iww.de)
- 10 KPB InsO-Kommentar (kpb-inso.de)
- 11 Wikipedia (de.wikipedia.org)
- 12 FU Berlin / ZInsO (wiwiss.fu-berlin.de)
- 13 InsolvenzverwalterDatenbank (insolvenzverwalterdatenbank.de)
Alle Insolvenzverwalter Deutschlands auf einen Blick
InsolvenzverwalterDatenbank erfasst Profile, Verfahrenszahlen und Kanzleien aller deutschen Insolvenzverwalter, täglich aktualisiert aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen.
Datenbank durchsuchen