Eigenverwaltung: Insolvenz ohne Insolvenzverwalter? (So funktioniert's)
Nicht jede Insolvenz bedeutet, dass ein Insolvenzverwalter das Ruder übernimmt. In der Eigenverwaltung saniert sich das Unternehmen unter eigener Regie, überwacht von einem Sachwalter. Das Schutzschirmverfahren bietet dafür sogar einen geschützten Vorlauf. Galeria, Gerry Weber und Esprit haben es vorgemacht. Dieser Artikel erklärt Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und die durchaus gemischte Erfolgsbilanz.
- In der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) behält die Geschäftsführung die Verfügungsgewalt; statt eines Insolvenzverwalters überwacht ein Sachwalter das Verfahren.
- Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) steht nur bei drohender, noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen und gibt bis zu 3 Monate Zeit für einen Insolvenzplan.
- Seit dem SanInsFoG 2021 sind die Hürden deutlich höher: Der Antrag erfordert eine vollständige Eigenverwaltungsplanung inklusive 6-Monats-Finanzplan.
- Nur rund 2 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen laufen in Eigenverwaltung, bei Großverfahren ist der Anteil deutlich höher.
- Die BCG-Analyse von 1.513 Verfahren zeigt: Eigenverwaltungen erzielten zwei- bis dreifach höhere Gläubigerquoten als Regelinsolvenzen.
Das Grundprinzip: Sanierung unter eigener Regie
Im Regelinsolvenzverfahren entmachtet das Gericht die Geschäftsführung und übergibt das Unternehmen einem Insolvenzverwalter. Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) dreht dieses Prinzip um: Vorstand oder Geschäftsführung bleiben im Amt und sanieren das Unternehmen selbst, unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters, der prüft und überwacht, aber nicht selbst verfügt.1
Eingeführt wurde der erleichterte Zugang 2012 mit dem ESUG, das die Eigenverwaltung als attraktiven Sanierungsweg etablieren sollte, inklusive des neuen Schutzschirmverfahrens.8 Die Idee: Wer früh und geordnet in die Insolvenz geht, behält die Kontrolle.
Voraussetzungen seit dem SanInsFoG
Nach Kritik an Missbrauchsfällen hat der Gesetzgeber die Hürden zum 1. Januar 2021 deutlich angehoben.3 Kernstück ist die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO, die dem Antrag beiliegen muss:2
- ein Finanzplan über sechs Monate mit fundierter Darstellung der Finanzierungsquellen,
- ein Konzept für die Durchführung des Verfahrens,
- eine Darstellung des Verhandlungsstands mit den Gläubigern,
- ein begründeter Kostenvergleich gegenüber dem Regelverfahren.
Nur wenn die Planung vollständig und schlüssig ist, ordnet das Gericht die vorläufige Eigenverwaltung an. Halbherzig vorbereitete Anträge scheitern seither früh.
Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
Das Schutzschirmverfahren ist die Premium-Variante der vorläufigen Eigenverwaltung, mit drei Besonderheiten:4
- Es steht nur offen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung; wer bereits zahlungsunfähig ist, ist zu spät.
- Mit dem Antrag ist die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Beraters (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) vorzulegen, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist. Der Aussteller darf nicht selbst Sachwalter werden.
- Das Gericht setzt eine Frist von höchstens drei Monaten, in der das Unternehmen unter dem "Schirm" einen Insolvenzplan ausarbeitet.
Der Name ist Marketing wie Recht zugleich: Nach außen signalisiert das Verfahren "geordnete Sanierung statt Pleite", was Lieferanten und Kunden beruhigen soll.
Der Sachwalter: Aufpasser statt Verwalter
Der Sachwalter ist das Gegenstück zum Insolvenzverwalter: Er prüft die wirtschaftliche Lage und überwacht die Geschäftsführung (§ 274 InsO), kann aber selbst nicht über das Vermögen verfügen. Das Gericht kann anordnen, dass bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung wirksam sind (§ 275 InsO).5 Meldet der Sachwalter Nachteile für die Gläubiger, kann das Gericht die Eigenverwaltung aufheben und in ein Regelverfahren überführen.
Auch die Vergütung spiegelt die kleinere Rolle: Der Sachwalter erhält in der Regel 60 Prozent der Vergütung eines Insolvenzverwalters (§ 12 InsVV).6 Wie die Verwaltervergütung selbst funktioniert, zeigt unser InsVV-Artikel mit Rechner.
CRO und Generalbevollmächtigter
Weil das bestehende Management Sanierung meist nicht gelernt hat, wird es in der Praxis fast immer verstärkt: durch einen Chief Restructuring Officer (CRO) als zusätzliches Organ oder einen Generalbevollmächtigten in beratender Funktion. Diese Sanierungsprofis bringen das insolvenzrechtliche und betriebswirtschaftliche Know-how in die Eigenverwaltung.17 Bekanntestes Beispiel: Arndt Geiwitz als Generalbevollmächtigter bei Galeria 2020.
Wie häufig ist die Eigenverwaltung?
Gemessen an der Gesamtzahl der Verfahren bleibt die Eigenverwaltung die Ausnahme: 2024 liefen rund 470 Verfahren in Eigenverwaltung, etwa 2 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen.7 Das Bild dreht sich bei Großverfahren: Dort ist die Eigenverwaltung Standard, weil sie Betriebsfortführung, Investorensuche und Imageschutz am besten verbindet. Die vorläufige Phase endet meist nach zwei bis drei Monaten mit der Eröffnung; das Gesamtverfahren dauert mit Insolvenzplan oft nur sechs bis neun Monate, ein Bruchteil der üblichen Dauer eines Insolvenzverfahrens.18
Die Erfolgsbilanz: Was Studien zeigen
Die größte Auswertung stammt von der Boston Consulting Group: Sie analysierte 1.513 Insolvenzverfahren seit dem ESUG und fand, dass Eigenverwaltungen deutlich besser abschnitten als Regelinsolvenzen. Ungesicherte Gläubiger erhielten zwei- bis dreifach höhere Quoten, und es wurden mehr Arbeitsplätze gerettet.9 Die amtliche ESUG-Evaluation von 2018 bestätigte die Erfolge im Grundsatz, mahnte aber besseren Missbrauchsschutz an, den das SanInsFoG 2021 dann lieferte.10
Wichtig zur Einordnung: In die Eigenverwaltung gehen überdurchschnittlich gut vorbereitete, größere Unternehmen. Ein Teil des Erfolgs ist also Auswahleffekt, nicht Verfahrenswirkung.
Bekannte Fälle: Galeria, Gerry Weber, Esprit & Co.
- Galeria Karstadt Kaufhof (2020): Schutzschirmverfahren mit über 28.000 Beschäftigten, mit Frank Kebekus als Sachwalter und Arndt Geiwitz als Generalbevollmächtigtem.11 Es folgten zwei weitere Insolvenzen; der Insolvenzplan des dritten Verfahrens wurde im April 2024 bestätigt.12
- Gerry Weber (2019): Eigenverwaltung mit Insolvenzplan, den die Gläubiger mit großer Mehrheit annahmen; je nach Gruppe winkten Quoten von rund 32 bis über 50 Prozent. Sachwalter war Stefan Meyer (PLUTA).13
- Esprit (2024): Eigenverwaltung der Europe-Gesellschaften mit rund 1.300 betroffenen Arbeitsplätzen; Sachwalter Lucas Flöther.14
- Görtz (2022): Schutzschirm für die Muttergesellschaft, Eigenverwaltung für die Töchter, mit anschließender Investorenlösung.15
- Kontrastfall Varta (2024): Die Batteriefirma sanierte sich nicht über die Eigenverwaltung, sondern über das StaRUG, den präventiven Restrukturierungsrahmen außerhalb des Insolvenzverfahrens, inklusive Kapitalschnitt auf null für die Altaktionäre.16
Insolvenzgeld gilt auch hier
Für Beschäftigte ändert die Eigenverwaltung wenig: Das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit sichert auch im Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis; auch die Vorfinanzierung ist möglich.19 Rechtsgrundlage ist § 165 SGB III.20
Häufige Fragen
Gibt es in der Eigenverwaltung gar keinen Insolvenzverwalter?
Richtig, statt eines Verwalters wird ein Sachwalter bestellt, der überwacht statt verwaltet.1 Viele bekannte Insolvenzverwalter übernehmen regelmäßig auch Sachwalter-Mandate; in unserer Verwalter-Datenbank finden Sie die Akteure beider Welten.
Ist die Eigenverwaltung billiger als die Regelinsolvenz?
Der Sachwalter kostet nur 60 Prozent eines Verwalters, dafür kommen erhebliche Berater- und CRO-Kosten auf Schuldnerseite dazu.6 Seit 2021 muss der Antrag deshalb einen ehrlichen Kostenvergleich enthalten.2
Kann jedes Unternehmen ein Schutzschirmverfahren beantragen?
Nein. Wer bereits zahlungsunfähig ist, kommt nicht mehr unter den Schirm; es bleibt dann die normale (vorläufige) Eigenverwaltung oder das Regelverfahren.4
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Quellen
- 1 CMS Hasche Sigle (cmshs-bloggt.de)
- 2 Gesetze im Internet (§ 270a InsO) (gesetze-im-internet.de)
- 3 CMS Hasche Sigle (cmshs-bloggt.de)
- 4 Gesetze im Internet (§ 270d InsO) (gesetze-im-internet.de)
- 5 dejure.org (§ 274 InsO) (dejure.org)
- 6 Gesetze im Internet (§ 12 InsVV) (gesetze-im-internet.de)
- 7 Statistisches Bundesamt (destatis.de)
- 8 AMBG Rechtsanwälte (ambg.de)
- 9 Boston Consulting Group (bcg.com)
- 10 BMJV (ESUG-Evaluation) (bmjv.de)
- 11 JUVE (juve.de)
- 12 ZDF (zdf.de)
- 13 RWS Verlag (Gerry Weber) (rws-verlag.de)
- 14 Flöther & Wissing (Esprit) (floether-wissing.de)
- 15 Unternehmeredition (Görtz) (unternehmeredition.de)
- 16 Fieldfisher (Varta/StaRUG) (fieldfisher.com)
- 17 Deutscher AnwaltSpiegel (deutscheranwaltspiegel.de)
- 18 Buchalik Brömmekamp (buchalik-broemmekamp.de)
- 19 Buchalik Brömmekamp (buchalik-broemmekamp.de)
- 20 Gesetze im Internet (§ 165 SGB III) (gesetze-im-internet.de)
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